Rechtlicher Hintergrund
Die Vitametik® etabliert sich immer mehr als Gesundheitspflege und Gesunderhaltung des Menschen mit dem Ziel der Entspannung der Muskulatur, der Wirbelsäule und dem Nervensystem.
Als Vitametiker erhalten Sie mit der Nutzung der Marke durch den Berufsverband für Vitametik® e. V. ein
absolutes Alleinstellungsmerkmal und Sie grenzen sich damit deutlich zu anderen Mitbewerbern auf dem Gesundheitsmarkt ab.
Menschen jeden Alters sinnvoll zu helfen war für die meisten Vitametiker Motivation die Ausbildung zu absolvieren. Für viele war eine wesentliche Voraussetzung, dass dies ohne medizinische Ausbildung oder dem Status eines Arztes oder Heilpraktikers möglich ist (Urteil des OVG Niedersachsen vom 20.07.2006). Diese Rechtsprechung stellt das Berufsbild des Vitametikers nicht nur auf ein rechtlich sicheres Fundament, sondern verleiht ihm auch einen hohen Stellenwert als alternative Behandlungsmethode.






